Plan von Hamburg um 1660

Hamburg um 1660

Wer Bürger werden wollte, mußte den Bürgereid leisten.

Hamburgischer Bürgereid von 1833

Kirchenbücher aus Hamburg lagern im Staatsarchiv

Kirchenbücher im Staatsarchiv Hamburg

Unsere Osterüberraschung: Vom 28. März bis zum 7. April öffnen wir das Ortsfamilienbuch Hamburg.

Das OFB ist ein "work in progress", hat aber nach mittlerweile 16 Jahren Bearbeitung schon einen beachtlichen Stand erreicht. Es ist aber sicher noch viel Arbeit nötig, um die Einwohner der Großstadt über die Jahrhunderte zu erfassen, bisher sind Einträge zu etwa einer halben Million Personen vorhanden. Im wesentlichen ist der Zeitraum 1600-1875 erfasst. Davor sind nur wenige Quellen erhalten und ab 1874/76 sind die Personenstandsdaten von den Standesämtern aufgenommen worden und darüber verfügbar.

Das Ortsfamilienbuch Hamburg ist unterteilt in den Innenstadtbereich und in die Außenbezirke, darunter auch die ehemals nicht zu Hamburg gehörenden Bereiche. Für den Innenstadtbereich gelten folgende Zeitabschnitte: 1. von 1200 - 1599, lückenhaft, viele Dokumente sind nicht mehr erhalten
2. von 1600 - 1699, Angaben aus der Wedde und Kirchenbüchern
3. von 1700 - 1799
4. von 1800 - 1875
Hinzu kommen die Außenbezirke:
HH-Altona, Ottensen, und St. Pauli (Hamburger Berg) 1625 - 1875;
HH-Nienstedten 1625 - 1875 und Neuenfelde 1495 - 1875:
St. Georg (= St. Jürgen), Barmbek, Eilbek, Hamm und Horn, Stadtdeich, Veddel, 1530 - 1875;
HH-Wandsbek, HH-Bergstedt, HH-Rahlstedt, HH-Kirchsteinbek, 1630 - 1875;
HH-Eppendorf, HH-Niendorf und Umgebung 1550 - 1900;
HH-Harburg und Umgebung 1625 - 1875;
Bergedorf, Geesthacht und die Vier- und Marschlande 1500 - 1875.

Ausgehend von der Trauung als Familiengründung werden die Daten erfasst. Es liegen aber auch schon viele Daten zu Taufen und Sterbefällen sowie weiteren Quellen wie z. B. Bürgerbüchern vor, teilweise als Hilfsdateien, wenn eine Verknüpfung der Daten noch nicht erfolgt ist.

Der Zugang zum OFB ist normalerweise den Mitgliedern der Genealogischen Gesellschaft Hamburg vorbehalten.